Abschlussprüfung Medizin
Das von Ihnen absolvierte Medizinstudium, welches Ihnen wissenschaftliches und praktisches Wissen vermittelt hat, wird mit einer Abschlussprüfung Medizin auch Staatsexsamen genannt abgeschlossen. Ein großer Unterschied zu anderen Studienzweigen besteht darin, dass Sie einen hohen berufspraktischen Anteil absolvieren und wenn Sie eine selbständige Tätigkeit als Arzt aufnehmen möchten, schließt an das Studium eine weitere Facharztausbildung an, welche auch hier wieder mit einer Abschlussprüfung in der Medizin beendet wird.
Im Medizinstudium sollen Ihnen grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt werden, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Menschen notwendig ist. Die Ausbildung zum Arzt ist durch die Approbationsordnung geregelt und beinhaltet die Ausbildungskriterien, sowie die Zugangsvoraussetzungen. Die Regelstudienzeit beträgt 12 Semester und 3 Monate. Das Medizinstudium wird in 2 Abschnitte unterteilt, den vorklinischen und den klinischen Teil. Der vorklinische Teil dauert 4 Semester und endet mit einer medizinischen Abschlussprüfung. Im letzten Studienjahr schließt dann die praktische Ausbildung an und wird anschließenden wieder mit einer ärztlichen Prüfung abgeschlossen. Bei den Abschlussprüfungen werden sie jeweils in beiden Abschnitten einen schriftlichen und einen mündlich - praktischen Teil absolvieren. Wobei die Prüfung nur dann als bestanden gilt, wenn beide Teile der schriftliche, sowie auch der mündlich-praktische bestanden wurden. Sie haben keine Möglichkeit den einen durch den anderen Prüfungsteil auszugleichen. Damit sie zur Prüfung zugelassen werden, müssen im zweiten Abschnitt Leistungsnachweise in 22 Hauptfächern und 12 Nebenfächern erbracht werden. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung Medizin können sie die staatliche Zulassung (Approbation) zur Berufsausübung als Arzt/ Ärztin beantragen.
Es gibt noch eine Besonderheit in der Ausbildung zum Mediziner, die medizinische Promotion. Die medizinische Promotion dauert etwa 2 Semester, wenn sie Vollzeit promovieren. Haben sie vor dies während des Studiums parallel laufen zu lassen, dauert es etwa 4 Semester. Nach Abschluss des Medizinstudiums ist das Schreiben einer Doktorarbeit (Dissertation) nicht zwingend vorgeschrieben. Sie können nach Erhalt der Approbation als Arzt/ Ärztin auch ohne promoviert zu haben arbeiten. Eine spätere Habilitation ist in Deutschland nur nach erfolgter Promotion möglich, die können sie zum Beispiel im Rahmen einer Teilzeitstelle an einer Klinik erlangen. Danach können sie sich durch die Habilitation prüfen lassen, um so die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach erlangen zu können.